Förderrichtlinien
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Richtlinien für Fördermaßnahmen
In seiner letzten Sitzung hat der Vorstand Richtlinien für Fördermaßnahmen beraten und vorläufig beschlossen. Eine zusätzliche Förderung erfolgt nach dem Prinzip Fördern & Fordern. Der Umfang der Förderung richtet sich nach den finanziellen Möglichkeiten des FV. Um die finanziellen Möglichkeiten zu verbessern wird es abgestimmte Aktionen mit dem HV TC-RW geben.
Fördermaßnahmen (Fördern)
Die Förderung beinhaltet folgende Maßnahmen:
Alle Kinder und Jugendliche werden bis Ende der Sommersaison durch die Trainer in Zusammenarbeit mit Sport-/ Jugendwarte einem A-B-C Kader zugeordnet. Gefördert wird nur der A und B Kader. Ein Auf-/Abstieg innerhalb des Kaders ist möglich.
Startgelder für Kinder und Jugendliche aus dem A-B Kader an Verbandsmeisterschaften, LK-und Ranglistenturnieren werden vom FV übernommen. Über weitere Einzelmaßnahmen entscheidet der Vorstand des FV.
Gegenleistung (Fordern)
Von den geförderten Spielern wird erwartet:
Regelmäßige Teilnahme am Training (Mannschaft-und Konditionstraining)
Teilnahme an den Mannschaftsspielen und Vereinsmeisterschaften
Teilnahme an den Stadt-,Kreis-, (nach Qualifikation ) auch an Bezirks- und Verbandsmeisterschaften.
Lustloses Match-und Trainingsverhalten sowie unsportliches und soziales Fehlverhalten führt zum Ausschluss von der Förderung. Die Entscheidung darüber treffen die Trainer, Sport-/Jugendwarte mit dem Vorstand de FV TC-RW.
Es wird ein Codex Papier entworfen, das von den Eltern der K/Jgdl. gegengezeichnet werden muss.
Die 1.und 2. Damen und Herrenmannschaften unter 30 Jahren erhalten bei Erfolgen (z.B. Aufstieg) je nach finanzieller Lage des FV auf Antrag des Mannschaftsführers einen Zuschuss für die Mannschaftskasse
Die Förderrichtlinien als PDF Datei sind hier einzusehen.